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Hauseigentümer, die ihre Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen möchten, müssen potentiellen Interessenten unverzüglich einen gültigen Energieausweis vorweisen können. Diese Pflicht zur Vorlage eines Energiepasses ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009 §16 Abs. 2) verbindlich geregelt.